Folierungen nach DIN30710

Wir folieren Ihr Fahrzeug unter Beachtung der DIN 30710, gerne auch in Kombination mit Ihrem gestalterischen Erscheinungsbild (Corporate Design). Ob Kehrmaschinen, Baustellen-, Müll-, Winterdienstfahrzeuge – kein Fahrzeug ist für uns zu klein.

Wer Sonderrechte nach §35 Abs. 6 StVO wahrnehmen will, benötigt am Fahrzeug Warnmarkierungen nach DIN 30710. Darüber hinaus werden auch Anbaugeräte oder Fahrzeugaufbauten mit derartigen Folien ausgestattet. Die Norm bezeichnet aber nicht nur rot-weiße Streifen, sondern enthält auch Vorgaben zur Anbringung und Ausführung. In der Praxis verfügen zwar viele Fahrzeuge über derartige Warnmarkierungen, doch sind diese in vielen Fällen nicht normgerecht ausgeführt – auch bei Behördenfahrzeugen. Da Warnmarkierungen immer wieder zu Diskussionen zur Zulässigkeit im Sinne der StVZO führen (lichttechnische Einrichtungen) beraten wir Sie gerne fachgerecht und ausführlich.

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